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Kanzleigebäude Kartäuserstraße 23, D-79102 Freiburg
Die Kanzlei

Die Kanzlei

wurde im Jahre 1973 von Rechtsanwalt Peter Pohl-Sitzler gegründet und befand sich fast 25 Jahre im „Kornhaus“ am Münsterplatz. Stetige Expansion machte schließlich räumliche Veränderungen notwendig, so dass im Jahre 1996 nach umfangreichen Sanierungs- und Umbauarbeiten das Jugendstilanwesen in der Kartäuserstraße 23 – der heutige Kanzleisitz - bezogen wurde. 

Heute arbeiten wir fast ausschließlich digital unter Verwendung aktuellster Anwendungssoftware. Die ständige Aktualisierung unserer IT ermöglicht in vielen Bereichen sehr kurze Bearbeitungszeiten und eine weitestgehende Anpassung an den  workflow unserer Mandanten.​

Unsere Mandanten

sind überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen mit eigenem Immobilienbestand.Seit fast fünf Jahrzehnten bieten wir eine umfassende Beratung und Betreuung an und können falls erforderlich auf ein großes seit Jahrzehnten gewachsenes Netzwerk von Kollegen zurückgreifen und so hochqualifizierte Empfehlungen aussprechen. So kann gewährleistet werden, dass unsere Mandanten auch in Bereichen, die wir nicht bearbeiten die bestmöglich beraten werden. Für viele Unternehmen bilden wir die ausgelagerte Rechtsabteilung und kümmern uns auch um alltäglich aufkommende Fragen

Wir bieten

eine umfassende rechtliche Beratung und Prozessführung in den Bereichen Bau- und Immobilienrecht, Vertragsrecht und Erbrecht. Darüber hinaus beraten und begleiten Sie bei der - möglichst steuerneutralen - Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation. Last not not least haben wir eine eigene Inkassoabteilung und wissen titulierte Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen.  Weitergehende Informationen finden Sie unter dem Abschnitt Tätigkeitsbereiche.

Arbeitszimmer eines unserer Anwälte mit beeindruckender Bücherwand

Bau- und Immobilienrecht

Tätigkeitsbereiche

Vermögensübertragung / Erbrecht

Beratung und Vertretung im Bau- und Immobilienrecht, darunter:

 

- privates Baurecht

- Miet- und WEG-Recht

- gewerbliches Mietrecht

- Pachtrecht

- Erbbaurecht

- Maklerrecht

- Kauf- und Werkvertragsrecht 

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Zu unseren Mandanten zählen sowohl Projektentwickler, Bauträger, Bauunternehmungen, Handwerksbetriebe als auch Hausverwaltungen, Immobilienkäufer und - Verkäufer sowie Vermieter und Mieter bzw. Verpächter und Pächter.  

Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind belastend, problematisch und können Familien auf harte Proben stellen. Derartige Auseinandersetzungen nehmen wir Ihnen soweit wie möglich ab. Um solche Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen beraten wir Sie bei der Formulierung von Testamenten, der Errichtung von Stiftungen und der Erstellung von Erbverträgen. Hierbei werden nach Möglichkeit Gestaltungen erarbeitet, die eine steuerneutrale Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation ermöglichen. Da wir keine steuerliche Beratung anbieten, arbeiten wir seit Jahrzehnten mit einer renommierten Steuerberaterkanzlei zusammen bzw. binden je nach Wunsch unserer Mandanten deren Steuerberater in die Gestaltung ein.

Vertragsrecht

Beratung und Vertretung sowohl aussergerichtlich als auch gerichtlich in Vertragsangelegenheiten, Vertragsprüfungen und Vertragsverhandlungen. Wir sorgen dafür, dass Ihre rechtlichen Interessen gewahrt und durchgesetzt werden.

Vorsorge für Unternehmer: Wenn Sie ausfallen, läuft Ihr Betrieb weiter

Was passiert mit Ihrem Unternehmen, wenn Sie drei Monate ausfallen? 

Ein Autounfall, eine schwere Erkrankung oder ein Notfall – und plötzlich steht Ihr Lebenswerk still. Ohne rechtliche Vorsorge können bereits nach wenigen Wochen existenzbedrohende Probleme entstehen: Bankvollmachten fehlen, Verträge können nicht verlängert werden, wichtige Geschäftsentscheidungen bleiben liegen.

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Seit fast 50 Jahren beraten wir Unternehmer, Handwerksbetriebe und mittelständische Firmen bei der umfassenden Vorsorge – geschäftlich und privat. Unser bewährtes Konzept verbindet betriebliche Notfallplanung mit persönlicher Absicherung: von Geschäftsvollmachten über Patientenverfügungen bis hin zur Vermögensübertragung auf die nächste Generation.

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Demnächst: Online-Beratung mit ärztlicher Expertise. In Kooperation mit erfahrenen Medizinern erstellen wir Ihre Patientenverfügung und  Vorsorge-Dokumentation in einem Online-Termin – bequem, rechtssicher und medizinisch fundiert.

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✓ Geschäftsvollmachten und Vertretungsregelungen
✓ Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung
✓ Vorsorgevollmachten für Familie und Betrieb

 

Ausführliche Informationen zur Unternehmens-Vorsorge

Inkasso / Zwangsvollstreckungsrecht

Vorsorge für Privatpersonen: So schützen Sie sich und Ihre Familie

Schutz vor unvorhersehbaren Ereignissen:
Das Leben ist unberechenbar – Krankheit, Unfall oder plötzliche Arbeitsunfähigkeit können jeden treffen. Ohne Vorsorge stehen Privatpersonen und ihre Angehörigen im Ernstfall oft vor finanziellen und organisatorischen Herausforderungen. Eine frühzeitige Absicherung durch Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder finanzielle Rücklagen schützt vor schwerwiegenden Konsequenzen.

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Selbstbestimmung und Kontrolle behalten:

Wer rechtzeitig vorsorgt, kann selbst bestimmen, wie im Fall der Fälle gehandelt werden soll – sei es bei medizinischen Entscheidungen, finanziellen Angelegenheiten oder der persönlichen Betreuung. Ohne klare Regelungen entscheiden fremde Dritte oder Gerichte, was im eigenen Interesse sein könnte.

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Entlastung für Angehörige:
Vorsorge bedeutet auch Verantwortung gegenüber der Familie. Klare Anweisungen und vorbereitete Dokumente entlasten Angehörige emotional und organisatorisch. Sie müssen keine schwierigen Entscheidungen treffen oder langwierige rechtliche Prozesse durchlaufen – das gibt Sicherheit für alle Beteiligten.

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✓ Patientenverfügung mit medizinischer Beratung
✓ Vorsorgevollmacht für Gesundheit und Finanzen
✓ Nachlass- und Vermögensregelung für Angehörige

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→ Ausführliche Informationen zur privaten Vorsorge

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Aktuelles

Aktuelles

Das Urteil des Landgerichts Kiel (Aktenzeichen: 6 O 151/23) vom 29. Februar 2024 behandelt einen Rechtsstreit zwischen einem mittelständischen Familienunternehmen (Klägerin) und einem Betreiber eines Wirtschaftsinformationsportals (Beklagte), das Künstliche Intelligenz (KI) zur Analyse und Darstellung von Wirtschaftsinformationen verwendet. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst: ### Tenor des Urteils 1. **Unterlassung**: Die Beklagte wird verurteilt, die Behauptung zu unterlassen, dass die Klägerin wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht wird. 2. **Rechtsanwaltskosten**: Die Beklagte muss der Klägerin 527 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen zahlen. 3. **Abweisung**: Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. **Kosten**: Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. 5. **Vollstreckbarkeit**: Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500 € vorläufig vollstreckbar. ### Tatbestand - **Klägerin**: Ein Unternehmen, das Wintergärten und Terrassendächer baut und vertreibt. - **Beklagte**: Betreiber eines Portals, das Wirtschaftsinformationen deutscher Firmen bereitstellt und diese durch automatisierte Prozesse analysiert und darstellt. - **Fehlerhafte Information**: Auf der Website der Beklagten wurde fälschlicherweise angegeben, dass die Klägerin wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden soll. Dies beruhte auf einem Zuordnungsfehler. ### Entscheidungsgründe 1. **Unterlassungsanspruch**: Die Klägerin hat einen Anspruch auf Unterlassung gemäß §§ 1004 Abs. 1 S.2 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG, da die falsche Behauptung ihren sozialen Geltungsanspruch und ihre wirtschaftliche Stellung beeinträchtigt. 2. **Rechtswidrigkeit**: Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin ist rechtswidrig, da die falsche Tatsachenbehauptung ihre Kreditwürdigkeit und ihr Ansehen schädigt. 3. **Störerhaftung**: Die Beklagte ist als unmittelbare Störerin anzusehen, da sie die fehlerhafte Information durch ihre automatisierte Software verbreitet hat. 4. **Wiederholungsgefahr**: Es besteht eine ernstliche Besorgnis weiterer Störungen, da die Beklagte die fehlerhafte Information ohne Prüfung veröffentlicht hat. 5. **Rechtsanwaltskosten**: Die Klägerin hat Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten, jedoch nicht auf die Umsatzsteuer, da sie vorsteuerabzugsberechtigt ist. ### Bezug zur Künstlichen Intelligenz - **Automatisierte Prozesse**: Die Beklagte verwendet KI, um Pflichtveröffentlichungen aus verschiedenen Registern zu analysieren und darzustellen. Dies führte zu einem Zuordnungsfehler, der die falsche Information über die Klägerin generierte. - **Fehlerhafte KI-Analyse**: Die KI der Beklagten hat die Informationen falsch zugeordnet, was zu der fehlerhaften Behauptung führte, dass die Klägerin wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden soll. - **Verantwortung der Beklagten**: Trotz der automatisierten Prozesse und der Nutzung von KI bleibt die Beklagte verantwortlich für die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen. ### Fazit Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin hinsichtlich der Unterlassung der falschen Behauptung und der Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Die Beklagte muss sicherstellen, dass solche Fehler in Zukunft vermieden werden, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=NJRE001589976

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