Inkassoabteilung
Eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen nimmt seit Jahrzehnten unsere Inkassoabteilung in Anspruch.
Vorteil des Mandanten: Wir rechnen Inkassotätigkeiten nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, sondern arbeiten weitestgehend auf Honorarrisiko; wenn eine Forderung nämlich nicht beigetrieben werden kann, wird der Mandant nur mit einer relativ geringen Bearbeitungspauschale belastet.
Wir gehen dieses Risiko ein, weil die Abteilung durch professionelle anwaltliche Betreuung eine hohe Erfolgsquote vorweist.
Mit modernster EDV ausgestattet, werden Geldeingänge noch am Eingangstag auf das Konto des Mandanten transferiert und selbst minimale Beträge, etwa Zinsen, genauestens berücksichtigt.
Das Outsourcing der Beitreibungsangelegenheiten führt – wie von unseren Mandanten bestätigt – zu Entlastungen der Unternehmen und deren Kostenreduzierung.
Durch unsere Mandatierung entfallen kostenmäßige Doppelbelastungen, wie etwa bei Einschaltung eines Inkassounternehmens, da wir die Vorgänge einheitlich und anwaltlich bearbeiten.